Unter dem gesellschaftlichen Druck, vor allem
große Unternehmen zur sozialen und ökologischen Verantwortung zu ziehen, entwickelte die Politik
in den letzten Jahren eine Reihe an Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die darauf abzielen, Unternehmen für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu sensibilisieren und die CSR-Berichterstattung durch inhaltliche Regulierungen vergleichbar zu machen.
Durchblick
im Regelungsdschungel
Kapitel 3
Scrollen Sie nach unten und erhalten Sie einen Überblick über die Menge der Gesetze und Regulierungen in Bezug auf die CSR-Berichterstattung und die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Im Regelungsdschungel
Die Vielzahl neuer Regelungen und Bestimmungen im Bereich CSR stellt viele Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen.
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Im Lause der Zeit
Neue Gesetzgebungen und veränderte Richtlinien – Das Thema CSR hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt.
Scrollen Sie weiter und ziehen Sie den Regler von einer Jahreszahl zur anderen, um mehr Informationen zu den Richtlinien und Gesetzgebungen in dem jeweiligen Zeitraum zu erhalten.
Das EU-Grünbuch unterstreicht die Rolle von Unternehmen bei der Erfüllung von strategischen Zielen und Nachhaltigkeitszielen und nimmt damit Stellung zur Rolle von Unternehmen im Zusammenhang mit CSR.
EU-GRÜNBUCH
2001
Das EU-Multistakeholderforum zum Thema CSR vereint sowohl Wirtschafts- als auch Umwelt- und Sozialverbände und stößt damit einen Dialog an, der Maßnahmen auf freiwilliger Basis festlegt und in Abstimmung mit den Interessen und Meinungen aller beteiligten Gruppen agiert.
EU-MULTI-STAKEHOLDERFORUM
2002
Das Bundesministerium für Umwelt in Deutschland publiziert zahlreiche Broschüren zum Thema CSR. Diese Veröffentlichungen stellen den politischen Startschuss für das Thema CSR in Deutschland dar.
BROSCHÜREN DES UMWELTMINISTERIUMS
2003
Das EMAS, eines der global anspruchsvollsten Umweltmanagementsysteme, wird auf Basis der ISO14001 ins Leben gerufen. Unternehmen, die an der europäischen Initiative EMAS teilnehmen, erfassen und verbessern systematisch ihre Umweltauswirkungen und leisten damit einen zwar freiwilligen, aber wertvollen Beitrag in der Öffentlichkeitskommunikation
und in Sachen Umweltschutz.
EMAS – UMWELTMANAGEMENTSYSTEM
2009
Mit dem Compliance Monitoring Program installiert Deutschland eine wichtige Leitlinie zur Bekämpfung von Korruption und zur Erhaltung der Integrität von national und international tätigen Unternehmen.
COMPLIANCE MONITORING PROGRAM
2009
Einen deutlich härteren – und verpflichtenden – Ton im Kontrast zur vorherigen Politik schlägt die neue EU-Richtlinie zur CSR Thematik an. Diese dient als Grundlage für die Berichtspflicht 2014/95/EU und legt fest, wo Unternehmen
CSR minimal umsetzen müssen: Menschen-rechte, Arbeits- und Beschäftigungs-praktiken, Diversität, Ökologie, Ressourceneffizienz sowie Bekämpfung von Korruption.
CSR-RICHTLINIEN
2011
Mithilfe der IDW PS 980 legt das Institut der Wirtschaftsprüfer einheitliche Standards für die Prüfung von Compliance Management Systemen vor. Nach dieser Richtlinie erfolgt die Prüfung auf drei Ebenen: Konzeptionsprüfung, Prüfung der Angemessenheit und Prüfung der Wirksamkeit eines Compliance Management Systems.
IDW PS 980
2011
2013 und 2014 werden vom EU Parlament Richtlinien vorgelegt, die sich auf die „Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ beziehen (Richtlinie 2014/95/EU – EU Parlament und EU Rat).
RICHTLINIEN ZUR NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
2013/14
Im Jahr 2017 wird das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht.
Darin werden große Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter (im Jahres-durchschnitt) beschäftigen, dazu verpflichtet, einen Bericht über die nichtfinanziellen Aspekte ihrer Produktion und Geschichte offenzulegen.
Ob dieser als eigener Bericht oder in ihren Jahresabschlussbericht integriert veröffentlicht wird, wird dabei aber den Firmen überlassen.
CSR-RUG
2017
Die vom europäischen Parlament und Rat im November 2019 verabschiedete Offenlegungsvereinbarung bezieht sich auf den Finanzdienstleistungssektor und bewegt die Teilnehmenden des Finanzkapitalmarktes dazu, Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu veröffentlichen.
OFFENLEGUNGSVEREINBARUNG
2019
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Standards fest, an denen gemessen werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann oder nicht. Die verpflichtend eingereichten nichtfinanziellen Berichte von Unternehmen müssen in Zukunft Angaben dazu enthalten, inwiefern ihre Tätigkeiten als nachhaltig betrachtet werden können.
EU-TAXONOMIE-VERORDNUNG
2020
Es ist geplant, die Änderungen von 2021 in ihrer von der EU abgesegneten Form ab Dezember 2022 in die nationalen Gesetze zu übernehmen. Ab dem 01.01.2023 soll der Gesetzesentwurf dann für alle verpflichtend werden und damit eine europaweite, großflächige CSR- Berichterstattung garantieren.
WIE GEHT ES WEITER?
Ausblick
2000
2005
2010
2015
2020
Ausblick
Im April 2021 wird von der Europäischen Kommission ein Vorschlag zur Änderung der CSR-Berichtspflicht vorgelegt (2021/0104 (COD)): Auch mittlere und kleine Unternehmen sollen der CSR-Berichtspflicht unterworfen werden. Des Weiteren soll die Berichterstattung für alle etwas strenger geregelt werden, um Vergleichbarkeit zu garantieren.
ÄNDERUNG DES CSR-RUG
2021
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Deutschland strikte Anforderungen zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Dass Firmen verantwortlich handeln, insbesondere in Hinblick auf ihre Zulieferer, wird fortan durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht. So wird eine Einhaltung der Menschenrechte nachhaltig
und verpflichtend gefordert und gefördert.
LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ
2021
Die Timeline macht deutlich: Wer sich selbstständig mit dem Thema Corporate Social Responsibility beschäftigt, muss stets den Durchblick im Regelungsdschungel behalten. Die Vielzahl neuer und veränderter Paragrafen, Richtlinien und Entwürfe kann schwer zu durchblicken sein. Dabei müssen Gesetzgebungen nachvollziehbar sein, um von Unternehmen auch umgesetzt werden zu können. Sollte der Regelungsdschungel also ausgedünnt werden? Oder ist es wichtig, für die Sicherstellung nachhaltiger Entwicklung weiter in neue Gesetzgebungen zu investieren, und den sprichwörtlichen Dschungel so aufzuforsten?
Die Experten von BDO geben Antworten auf diese Frage.
Am Puls der Zeit
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Ein wenig von beidem, meiner Meinung nach. Grundsätzlich ist niemandem geholfen, wenn Unternehmen sprichwörtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen. Das sehr diverse Thema Nachhaltigkeit erlaubt jedoch schwerlich eine "One size fits all"-Lösung in Hinsicht auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Daher muss die Gesetzgebung es schaffen, für alle Unternehmensgrößen und -branchen das richtige Handwerkszeug bereitzustellen, um Transparenz zu fördern und das Informations-bedürfnis der Stakeholder zu erfüllen.
Janina Seufert
Viola Möller
"Weniger ist mehr" sollte die Devise sein, wobei nicht nur die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmungen derselben Branche gegeben sein sollte, sondern vor allem auch ein globaler Rahmen zu setzen ist, damit sich nachhaltige Unternehmensführung und Berichterstattung nicht in der Vielzahl von Vorgaben und "Quasi-Standards" verliert und zum reinen Selbstzweck werden. Eine Unterscheidung des Anforderungs-kataloges für große und kleine, globale und lokale Organisationen erscheint dabei weniger relevant als der klare Bezug finanzieller und nichtfinanzieller Ziel- und Kennzahlen zueinander.
Anja Graff
Ausdünnen! Um dem Klimawandel entgegentreten zu können, braucht es verbindliche und vor allem unternehmensübergreifende Ziele. Das heißt, neben Transparenz benötigen wir mehr Vergleich-barkeit, um gemeinsam an einem Strang ziehen zu können. Funktionieren wird das nur mit einheitlichen und klaren Anforderungen an die Berichterstattung. Lieber weniger, aber dafür vergleichbarere
Angaben als zu viele unterschiedliche.
Nils Borcherding
Ein klares "Sowohl als auch"! Unternehmen benötigen einen verlässlichen und planbaren Rahmen. Stakeholder wiederum wünschen sich adressatengerechte und verlässliche Informationen. Bei aller zeitlicher Not, die teils rasanten Entwicklungen in der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung dürfen künftig nicht von Aktionismus geprägt werden, um ggf. Verlorenes aufzuholen. Vielmehr kommt es jetzt darauf an, für alle Beteiligten – wohl dosiert – die richtigen und nachvollziehbaren legislativen Vorgaben zu setzen. Alles andere wäre kontraproduktiv!
Mario Beck
Die Antwort liegt in der Balance zwischen beiden Seiten.
Einerseits scheint die Vielzahl an regulatorischen Neuerungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung nötig zu sein, um den Unternehmen klare Leitlinien vorzugeben. Andererseits überfordert die Menge neuer Vorgaben die Unternehmen. Besonders in der CSR-Thematik zeigt sich eine erhöhte Komplexität der Gesetzgebung. Daher könnte eine Vereinfachung sowie Vereinheitlichung der CSR-Regulatorik helfen, diese effizienter umzusetzen. Dies unterstreicht die Zusammen-arbeit von führenden Standardsetzern, die eine Harmonisierung der Standards anstreben.
Carmen Auer
Aus meiner Sicht geht es vor allem um Harmonisierung. Die Vielzahl an Standards, Initiativen und Vorgaben, die es im Bereich Nachhaltigkeit gibt, machen es schwer, den Überblick zu behalten und stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Für ein globales System der Unternehmensberichterstattung ist eine Harmonisierung der Standards notwendig. Dieser Trend zeichnet sich aktuell schon ab, vor allem getrieben durch die Bedürfnisse von Investoren.
CSR und
Wirtschaftsprüfung
Kapitel 1
Kapitel 1
Neue Regeln –
Neue Chancen
Kapitel 2
Im Regelungs-
dschungel
Kapitel 3
Zahlen und Zukunft
Kapitel 4
CSR und Wirtschaftsprüfung
Kapitel 1
Neue Regeln – Neue Chancen
Kapitel 2
Im Regelungsdschungel
Kapitel 3
Zahlen und Zukunft
Kapitel 4