Die Wirtschaftsprüfung von morgen
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Wirtschaftsprüfung allgemein
Kapitel 1
Digitale Transformation
Kapitel 2
Wirtschaftsprüfung –
heute und morgen?
Kapitel 3
Visionen, Vermutungen, Prognosen – Zwischen Tradition und Innovation erfindet sich die Wirtschaftsprüfung gerade neu. Doch um verstehen
zu können, was die Zukunft bringt, ist es wichtig, die Wurzeln der Wirtschaftsprüfung nachzuvollziehen. Das vorliegende Kapitel verschafft Ihnen erste Einblicke, begonnen beim Selbstverständnis der Profession „Wirtschaftsprüfung“ bis hin zu den Entwicklungen
der jüngsten Vergangenheit.
Wirtschaftsprüfung allgemein
Kapitel 1
Scrollen Sie weiter, um zu erfahren, wie CSR und Wirtschaftsprüfung zusammenpassen.
Vielfältiger geht es kaum!
Eine vielfältige Tätigkeit in einem Berufsfeld, das Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Lernbereitschaft voraussetzt: Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu sein, das ist „etwas Besonderes“, wie Gerhard Ziegler, Präsident der WPK, feststellt. Doch das ist noch nicht alles!
Erfahren Sie mehr über den Berufszweig „Wirtschaftsprüfung“ in diesem Video.
Das 1x1 der Wirtschaftsprüfung
Acht wichtige Begriffe lernen Sie auf der nächsten Seite kennen. Vielleicht kennen Sie ja bereits den einen oder anderen.
Die Wirtschaftsprüfung hat eine eigene Sprache – vor allem mit einem ganz eigenen Wortschatz.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist die Fachorganisation aller Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in Deutschland. Es repräsentiert die Interessen des Berufsstandes und ist wegweisend für berufsständische Standards und fachliche Kompetenzen. Ferner beschäftigt es sich mit der Nachwuchsförderung in der Wirtschaftsprüfung.
Gesetzliche Prüfungen sind sogenannte Pflichtprüfungen, die in bestimmten Zeitabständen verbindlich von einer Abschlussprüferin bzw. einem Abschlussprüfer durchzuführen sind. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz – genauer aus § 316 HGB (Handelsgesetzbuch) sowie § 6 PublG (Publizitätsgesetz).
Eine Prüfungspflicht besteht nur
für mittelgroße und große Kapital-gesellschaften, Unternehmen bestimmter Branchen (z. B. der Finanz- und Versicherungsbranche) und anderen Personen- und Kapital-gesellschaften. Eine Freiwillige
Prüfung macht jedoch auch für andere Unternehmen Sinn – z. B. zur Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit des eigenen Jahresabschlusses oder zur Entlastung der Geschäfts-führung.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die berufsständische Vertretung für alle bestellten und anerkannten Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfer sowie Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften. Sie führt ferner das Berufs- und Abschluss-prüferregister.
Die Prüfung von Kapital- und Personengesellschaften erfordert
hohe fachliche und persönliche Kompetenzen. Aus diesem Grund sind nur bestimmte Institutionen befugt, Prüfungen vorzunehmen. Diese nennt man auch Prüfungsorgane. Darunter fallen Wirtschaftsprüferinnen und
-prüfer sowie Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften, vereidigte Buch-prüferinnen und -prüfer und sonstige Prüfstellen, z. B. von Genossenschaften oder öffentlichen Körperschaften.
Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer. Seine Erteilung verifiziert, dass der Jahresabschluss sowie die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zudem bestätigt er, dass der Lagebericht
keine falschen Vorstellungen von
der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vermittelt.
Die Jahresabschlussprüfung findet (freiwillig oder als Pflichtprüfung) während eines Geschäftsjahres statt.
Sie besteht aus der Prüfung des Jahresabschlusses, d. h. der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei Kapital-gesellschaften werden zusätzlich der Anhang und der Lagebericht geprüft. Ziel der Prüfung ist eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im letzten Geschäftsjahr.
Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung werden
im sogenannten Prüfungsbericht dokumentiert. Er schildert schriftlich die Art, den Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (vgl. § 321 Abs. 1 HGB). Im Gegensatz zum Bestätigungsvermerk
ist er vertraulich und darf nur von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern des Unternehmens eingesehen werden.
Wenngleich der Begriff „Wirtschaftsprüfung“ erst relativ spät genutzt wurde, arbeiten Menschen schon seit über 3000 Jahren in der Prüfung.
Ein Blick zurück
Einen historischen Rückblick haben wir für Sie unten vorbereitet.
Bereits ca. 1000 vor Christus wurden Prüfungshäkchen auf Steintafeln in Babylon verwendet. Forscher vermuten, dass es sich hierbei um eine einfache Prüfung des Inventars handelte, also ein Vergleich des Ist-Bestands mit den Soll-Werten. Erste Kontrollen wirtschaftlicher Prozesse fanden also bereits vor über 3000 Jahren statt.
EU-GRÜNBUCH
1000 v. Chr.
Der Urvater der Wirtschaftsprüfung war der italienische Mathematiker Luca Pacioli mit seiner Abhandlung zur doppelten Buchführung. Traditionell wurden alle Geschäftsvorgänge chronologisch in einem Buch – dem Grundbuch – dokumentiert. Zusätzlich gibt es das sogenannte Hauptbuch. Hier werden die Vorgänge nicht chronologisch, sondern nach verschiedenen Konten geordnet dokumentiert – z. B. ein Konto für einen bestimmten Lieferanten oder Kunden. Völlig neu waren Paciolis Ausführungen nicht. Doch gelang es ihm, alle Elemente der damaligen Buchführung in einem kaufmännischen System zu bündeln.
EU-MULTI-STAKEHOLDERFORUM
1494
Im 19. Jahrhundert veränderte die Industrialisierung die Wirtschaft. Die schnell wachsenden Unternehmen und Fabriken waren mit der internen Buchhaltung und Buchprüfung überfordert. Aus der Problematik heraus organisierte sich die externe Prüfung – sogenannte „beeidete Bücherrevisoren“. Mit der Einführung der Gründungsprüfung 1884 und der Pflichtprüfung 1889 kam es zum ersten Mal zu einer gesetzlichen Prüfungsverpflichtung.
BROSCHÜREN DES UMWELTMINISTERIUMS
1884
Mit Beendigung des Ersten Weltkrieges sowie der Gründung der Weimarer Republik erstarkte die Weltwirtschaft Mitte der 1920er Jahre trotz diverser Wirtschaftskrisen. Unternehmen wuchsen zunehmend und waren national sowie international verflochten. Die externe Prüfung wurde deshalb immer wichtiger. 1920 gründete sich auch die „Deutsche Waren-Treuhand-Aktiengesellschaft“ mit Sitz in Hamburg aus einer Reihe von Privatbanken und Handelshäusern – heute ist sie als „BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ bekannt.
EMAS – UMWELTMANAGEMENTSYSTEM
1920
Im Zuge der Wirtschaftskrise 1929 machte die Verordnung des Reichspräsidenten 1931 eine jährliche Abschlussprüfung für Aktiengesellschaften und Unternehmen zur Pflicht. Das Besondere an der Verordnung: Die Prüfungen durften ausschließlich von qualifiziertem und unabhängigem Personal durchgeführt werden. Die Verordnung begründete das Berufsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer und die moderne deutsche Wirtschaftsprüfung.
COMPLIANCE MONITORING PROGRAM
1931
Das 1930 in Berlin gegründete „Institut für das Revisions- und Treuhandwesen“ wurde 1932 in das „Institut der Wirtschaftsprüfer“ (IDW) umbenannt. Infolgedessen gewann das Institut aufgrund seiner Gutachten und Stellungnahmen an Bedeutung für die Ausgestaltung und das Selbstverständnis der Wirtschaftsprüfung.
CSR-RICHTLINIEN
1932
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfung durch die Besatzungszonen außer Kraft gesetzt. Zwar gab es in dieser Zeit durch das „Wirtschaftswunder“ wirtschaftlichen Aufschwung – Die Wirtschaftsprüfung konnte jedoch keine Einheitlichkeit bei Fragen der Berufsqualifikation und der Berufsaufsicht erreichen.
IDW PS 980
1950ER
Am 01. November 1961 trat nach einem Jahrzehnt intensiver Bemühungen
des Berufsstandes das „Gesetz zur Wirtschaftsprüferordnung“ (WPO) in Kraft. Fachaufsicht wurde keine staatliche Behörde, sondern – im Sinne der Selbstverwaltung – die „Wirtschaftsprüferkammer“ (WPK).
RICHTLINIEN ZUR NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
1961
1000 v. Chr.
1494
1884
1920
1931
1932
1950er
1961
Bild: British Museum
Bild: Bundesarchiv
Bild: Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Services bei BDO
Sie haben nun einen Einblick in die Geschichte der Wirtschaftsprüfung bekommen. Die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft BDO hat sich über die Jahre mit großen Schritten entwickelt und bietet aktuell ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Welche kennen Sie schon?
Klicken Sie auf eine beliebige Dienstleistung, um mehr darüber zu erfahren.
Besonderes Vertrauen
Die gesetzliche Abschlussprüfung ist eine „Vorbehalts-aufgabe“ – Das bedeutet, wer sie durchführen darf, ist
streng geregelt. Daher stellen die gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung sowie die Erteilung von Bestätigungs-vermerken die Grundpfeiler der Wirtschaftsprüfung dar.
Audit
Assurance
Tax & Legal
Audit
Das gewisse Extra
Assurance-Leistungen sind all die Prüfungen außerhalb der Abschlussprüfung. Den ungetrübten Blick der Prüferinnen und Prüfer nutzen Unternehmen ganz freiwillig, beispielsweise zum Risikomanagement oder zum IT Audit.
Assurance
Tax & Legal
Audit
Assurance
Echte Zahlenjongleure
Prüferinnen und Prüfer stellen Unternehmen ihre Expertise im Bereich Steuergesetzgebung zur Verfügung, beispielsweise in der Beratung oder bei der Erstellung von Steuererklärungen.
Tax & Legal
Advisory Services
Advisory Services
Advisory Services
Audit
Assurance
Der große Überblick
Die vielen Tätigkeitsbereiche der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer machen sie zu idealen Partnern in strategischen und operativen Fragen, wie beispielsweise bei der Unternehmensbewertung, Prozessberatung, Transaktionsberatung, Restrukturierungsberatung sowie bei der IT-Beratung.
Advisory Services
Tax & Legal
Mehr als nur Zahlen
Finanzielle Berichte gehören zum Kerngeschäft der Wirtschaftsprüfung. Daneben werden aber vor allem folgende Begriffe immer wichtiger: Corporate Social Responsibility (CSR) und Nichtfinanzielle Berichterstattung. Doch was bedeuten sie und welche Auswirkungen haben sie auf Unternehmen?
Finden Sie im Buchstabensalat fünf Wörter, die mit den Themen „Corporate Social Responsibility“ und „Nichtfinanzielle Berichterstattung“ zu tun haben. Klicken Sie hierfür auf den ersten Buchstaben eines Wortes und ziehen mit gedrückter Maustaste das Wort nach. Die Wörter können nur in Schreibrichtung (waagerecht und senkrecht) enthalten sein.
Eine große Verantwortung
Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und faire Arbeitsbedingungen – Was selbstverständlich klingt, ist nicht überall auf der Welt gesetzlich vorgeschrieben. CSR umfasst die Verantwortung und das vorbildliche ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Handeln von Unternehmen.
Klicken Sie auf die Symbole, um die vier Handlungsfelder der CSR kennenzulernen.
Ökonomie:
Das wichtigste Ziel eines Unternehmen ist es, Gewinn zu erzielen. Unternehmerische Verantwortung und wirtschaftlichen Anforderungen sollten daher vereint sein.
Gemeinwesen:
Soziales Engangement verstärkt das Ansehen des Unternehmens und erleichtert Geschäftsbeziehungen.
Arbeitsplatz:
Eine mitarbeiterorientierte Führung erhöht die Motivation und die Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ökologie:
Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt senkt auf Dauer auch die eigenen Kosten und ermöglicht es, neue Zielgruppen zu erschließen.
Gute Gründe für Wirtschaftsprüfung
Wie wäre eine Welt ohne Wirtschaftsprüfung? Erfahren Sie es in dieser kleinen Geschichte.
Klicken Sie auf den Play-Button, um die Wiedergabe zu beginnen.
Der Prüfungskodex
Prüferinnen und Prüfer tragen große Verantwortung – Daher sind ihre Werte und Einstellungen durch gesetzliche Pflichten vorgegeben. Diese Pflichten sichern nicht nur Unabhängigkeit und Neutralität und geben die Basis für öffentliches Vertrauen, sie sorgen auch für manch ein Schmunzeln über das Klischee eines typischen Wirtschaftsprüfenden. Im Folgenden lesen Sie mehr über die Werte und Pflichten in der Wirtschaftsprüfung.
Klicken Sie auf den Button, um mehr zu erfahren.
Zur Präsentation
Nichts als Erbsenzähler?
Lehrerinnen und Lehrer wissen alles besser und IT-Spezialistinnen und -Spezialisten sind alle Hacker – Jeder Beruf ist Klischees und Vorurteilen ausgesetzt. Auch die Wirtschaftsprüfung bleibt davon nicht verschont. Es ist Zeit, mit den gängigsten Klischees aufzuräumen.
Klicken Sie auf „Umdrehen“, um diese Klischees genauer unter die Lupe zu nehmen. Navigieren Sie mit den Pfeilen nach links und rechts.
Unbekannt
Sprach der Wirtschaftsprüfer: Von draußen scheint die Sonne rein, ich mach‘ ein Häkchen, es wird schon richtig sein.
Dieses Klischee liegt nahe, beschäftigen sich Wirtschafts-prüferinnen und -prüfer doch in ihrem Kerngeschäft hauptsächlich mit der Prüfung von Bilanzen oder Jahres-abschlüssen. Die Realität stellt sich jedoch anders dar. Prüferinnen und Prüfer brauchen zur Ausübung ihrer Tätigkeit mehr als nur Zahlenverständnis. Im Umgang mit Mandantinnen und Mandanten ist Empathie eine essentielle Eigenschaft. Nur der direkte Kontakt ermöglicht es Prüferinnen und Prüfern, passgenau zu prüfen und zu beraten.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Zahlenmenschen.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Einzelgänger.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer prüfen auch dort, wo sie beraten.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten nur im Winter.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Zahlenmenschen.
Viele sehen in der Wirtschaftsprüfung häufig Menschen, die einsam Gesetze lesen und Zahlen prüfen. Dabei befinden sich Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer nur eher selten am eigenen Schreibtisch. Der direkte Kontakt zu den Mandanten vor Ort ist obligatorisch, um sich ein authentisches Bild des zu prüfenden Unternehmens machen zu können. Dabei reisen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer an viele Standorte und gegebenenfalls auch in andere Länder (z. B. zu internationalen Unternehmen).
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Einzelgänger.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer prüfen auch dort, wo sie beraten.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten nur im Winter.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Zahlenmenschen.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Einzelgänger.
Die Wirtschaftsprüfung hat strenge Vorgaben, um eine solche Doppelfunktion zu vermeiden. Zum einen existiert die sogenannte „Rotationspflicht“. Unternehmen müssen in bestimmten Zeitabständen die Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer wechseln, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Außerdem ist es nicht vereinbar, einen Sachverhalt im gleichen Unternehmen sowohl zu beraten als auch (im Anschluss) zu prüfen – auch „Selbstprüfungsverbot“ genannt.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer prüfen auch dort, wo sie beraten.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten nur im Winter.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Zahlenmenschen.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Einzelgänger.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer prüfen auch dort, wo sie beraten.
Der Jahresabschluss findet meist am Ende des Geschäftsjahres statt. Für die Prüferinnen und Prüfer bedeutet das Hochkonjunktur in den Monaten November bis April – der sogenannten „Busy Season“. Beratungs- oder Assurance-Leistungen und insbesondere auch die individuelle Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden das ganze Jahr über statt.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten nur im Winter.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Einzelgänger.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer prüfen auch dort, wo sie beraten.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer arbeiten nur im Winter.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sind Zahlenmenschen.
Ein Einblick in die Zukunft
Wirtschaftsprüfung – Eine Berufung
für Menschen auf der Suche nach einer vielfältigen und verantwortungsvollen Tätigkeit. Gerade diese spannende Mischung macht
das Feld besonders, stellt aber auch hohe Anforderungen in Sachen Charakterstärke
und Flexibilität an alle Prüferinnen und
Prüfer.
Insbesondere in Zeiten der Digitalisierung kann ein rapider Wandel der Profession beobachtet werden: Moderne Technologien eröffnen ganz neue Chancen für die Branche, stellen jedoch auch das „alte“ Berufsbild des Prüfenden in Frage. Was sich verändert und wie wir bei BDO das Feld „Wirtschaftsprüfung“ neu denken, erfahren Sie in den nächsten Kapiteln.
Die Wirtschaftsprüfung von morgen
Wirtschaftsprüfung
allgemein
Kapitel 1
Kapitel 1
Neue Regeln –
Neue Chancen
Kapitel 2
Wirtschaftsprüfung –
heute und morgen?
Kapitel 3
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Karriere bei BDO
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist die Fachorganisation aller Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften
in Deutschland. Es repräsentiert die Interessen des Berufsstandes und ist wegweisend für berufsständische Standards und fachliche Kompetenzen. Ferner beschäftigt es sich mit der Nachwuchsförderung
in der Wirtschaftsprüfung.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen sind sogenannte Pflichtprüfungen, die in bestimmten Zeitabständen verbindlich von einer Abschlussprüferin bzw. einem Abschlussprüfer durchzuführen sind.
Die Prüfungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz – genauer aus §316 HGB (Handelsgesetzbuch) sowie
§6 PublG (Publizitätsgesetz).
Gesetzliche Prüfungen
Eine Prüfungspflicht besteht nur
für mittelgroße und große Kapital-gesellschaften, Unternehmen bestimmter Branchen (z. B. der Finanz- und Versicherungsbranche) und anderen Personen- und Kapital-gesellschaften. Eine Freiwillige
Prüfung macht jedoch auch für andere Unternehmen Sinn – z. B. zur Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit des eigenen Jahresabschlusses oder zur Entlastung der Geschäfts-führung.
Freiwillige Prüfungen
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist als Körper-schaft des öffentlichen Rechts die berufsständische Vertretung für alle bestellten und anerkannten Wirtschafts-prüferinnen und -prüfer, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfer sowie Vorstands-mitglieder bzw. Geschäftsführer von Wirtschafts- und Buchprüfungs-gesellschaften. Sie führt ferner das Berufs- und Abschlussprüferregister.
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Die Prüfung von Kapital- und Personengesellschaften erfordert hohe fachliche und persönliche Kompetenzen. Aus diesem Grund sind nur bestimmte Institutionen befugt, Prüfungen vorzunehmen. Diese nennt man auch Prüfungsorgane. Darunter fallen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, vereidigte Buch-prüferinnen und -prüfer und sonstige Prüfstellen, z. B. von Genossenschaften oder öffentlichen Körperschaften.
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer. Seine Erteilung verifiziert, dass der Jahresabschluss sowie die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zudem bestätigt er, dass der Lagebericht
keine falschen Vorstellungen von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vermittelt.
Bestätigungsvermerk
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Prüfungsorgane
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Die Jahresabschlussprüfung findet (freiwillig oder als Pflichtprüfung) während eines Geschäftsjahres statt.
Sie besteht aus der Prüfung des Jahresabschlusses,
d. h. der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei Kapital-gesellschaften werden zusätzlich der Anhang und der Lagebericht geprüft. Ziel der Prüfung ist eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im letzten Geschäftsjahr.
Jahresabschlussprüfung
Prüfungsbericht
Bestätigungsvermerk
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Gesetzliche Prüfungen
Freiwillige Prüfungen
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Prüfungsorgane
Bestätigungsvermerk
Die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung werden
im sogenannten Prüfungsbericht dokumentiert. Er schildert schriftlich die Art, den Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (vgl. § 321 Abs. 1 HGB). Im Gegensatz zum Bestätigungsvermerk ist er vertraulich und darf nur von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern des Unternehmens eingesehen werden.
Prüfungsbericht
Jahresabschlussprüfung
Das EU-Grünbuch unterstreicht die Rolle von Unternehmen bei der Erfüllung von strategischen Zielen und Nachhaltigkeits-zielen und nimmt damit Stellung zur Rolle von Unternehmen im Zusammenhang mit CSR.
1000 v. Chr.
Der Urvater der Wirtschaftsprüfung war der italienische Mathematiker Luca Pacioli mit seiner Abhandlung zur doppelten Buchführung. Traditionell wurden alle Geschäftsvorgänge chronologisch in einem Buch – dem Grundbuch – dokumentiert. Zusätzlich gibt es das sogenannte Hauptbuch. Hier werden die Vorgänge nicht chronologisch, sondern nach verschiedenen Konten geordnet dokumentiert – z. B. ein Konto für einen bestimmten Lieferanten oder Kunden. Völlig neu waren Paciolis Ausführungen nicht. Doch gelang es ihm, alle Elemente der damaligen Buchführung in einem kaufmännischen System zu bündeln.
1494
Das Bundesministerium für Umwelt
in Deutschland publiziert zahlreiche Broschüren zum Thema CSR. Diese Veröffentlichungen stellen den politischen Startschuss für das
Thema CSR in Deutschland dar.
1884
Das EMAS, eines der global anspruchs-vollsten Umweltmanagementsysteme, wird auf Basis der ISO14001 ins Leben gerufen. Unternehmen, die an der europäischen Initiative EMAS teilnehmen, erfassen und verbessern systematisch ihre Umwelt-auswirkungen und leisten damit einen zwar freiwilligen, aber wertvollen Beitrag in der Öffentlichkeitskommunikation und in Sachen Umweltschutz.
1920
Im Zuge der Wirtschaftskrise 1929 machte die Verordnung des Reichspräsidenten 1931 eine jährliche Abschlussprüfung für Aktiengesellschaften und Unternehmen zur Pflicht. Das Besondere an der Verordnung: Die Prüfungen durften ausschließlich von qualifiziertem und unabhängigem Personal durchgeführt werden. Die Verordnung begründete das Berufsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer und die moderne deutsche Wirtschaftsprüfung.
1931
Einen deutlich härteren – und verpflichtenden – Ton im Kontrast zur vorherigen Politik schlägt die neue EU-Richtlinie zur CSR Thematik an. Diese dient als Grundlage für die Berichtspflicht 2014/95/EU und legt fest, wo Unternehmen CSR minimal umsetzen müssen: Menschen-rechte, Arbeits- und Beschäftigungspraktiken, Diversität, Ökologie, Ressourceneffizienz sowie Bekämpfung von Korruption.
1932
Mithilfe der IDW PS 980 legt das Institut der Wirtschaftsprüfer einheitliche Standards für die Prüfung von Compliance Management Systemen vor. Nach dieser Richtlinie erfolgt die Prüfung auf drei Ebenen: Konzeptions-prüfung, Prüfung der Angemessenheit und Prüfung der Wirksamkeit eines Compliance Management Systems.
1950er
2013 und 2014 werden vom EU Parlament Richtlinien vorgelegt, die sich auf die „Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ beziehen (Richtlinie 2014/95/EU – EU Parlament und EU Rat).
1961
1000
1494
1920
1931
1950
1961
1932
1884
Wirtschaftsprüfung
allgemein
Kapitel 1
Kapitel 1
Digitale
Transformation
Kapitel 2
Wirtschaftsprüfung –
heute und morgen?
Kapitel 3
Wirtschaftsprüfung –
heute und morgen?
Kapitel 3
Digitale Transformation
Kapitel 2
Wirtschaftsprüfung allgemein
Kapitel 1