Emittenten, deren Kerninvestitionspläne – mindestens in Bezug auf 50% der Umsätze, Investitions- oder Betriebskosten – der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen. Voraussetzung für ein Investment ist das Bestehen unserer „Do-no-significant-harm“- und „Good-Governance“-Tests.
Mindestens 50% der Umsätze sind mit positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen im Sinne der UN SDGs verbunden, oder die Wirtschaftstätigkeit des Emittenten entspricht der EU-Taxonomie-Verordnung. Voraussetzung für ein Investment ist das Bestehen unserer „Do-no-significant-harm“- und „Good-Governance“-Tests.
100% der Erlöse sind für die Finanzierung und/oder Refinanzierung von Projekten mit positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen bestimmt. Voraussetzung für ein Investment ist das Bestehen unserer „Do-no-significant-harm“- und „Good-Governance“-Tests.
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